Medizinische Fachangestellte / Medizinischer Fachangestellter (d/w/m) Hochschulambulanz Orthopädie und Unfallchirurgie
Fachgebiet
Orthopädie und Unfallchirurgie
Campus Charité Mitte
Kennziffer: 4117 | Arbeitszeit: Vollzeit, Teilzeit | Eintrittsdatum: ab sofort | Dauer der Anstellung: Unbefristet | Bewerbungsfrist: Fortlaufend | Entgeltgruppe: E6/P7
Arbeiten an der Charité
Unser engagiertes Team in der Ambulanz setzt sich aus Medizinischen Fachangestellten, Pflegefachkräften, Patientenkoordinatorinnen sowie Mitarbeitenden im Telefondienst zusammen. Gemeinsam mit dem ärztlichen Team gestalten wir die Sprechstunden und bieten unseren Patientinnen und Patienten eine umfassende Betreuung. Jeder Tag ist bei uns einzigartig und abwechslungsreich. Unsere Patientinnen und Patienten kommen zu uns, wenn niedergelassene Praxen an ihre Grenzen stoßen, eine bevorstehende Operation ansteht oder spezielle Therapiebedarfe bestehen. Dafür bieten wir eine Vielzahl von spezialisierten Sprechstunden an. Besonders hervorzuheben ist, dass wir nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder und Jugendliche in unseren Ambulanzen betreuen.
Informationen zur Stelle
Rückfragen an:
Corinna Dacosta
Recruiting
corinna.dacosta@charite.de
An der Charité sind alle willkommen, unabhängig von Alter, Religion, Geschlecht, geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, Nationalität, Behinderung, ethnischer oder sozialer Herkunft. Hier zählt jeder Mensch! Wir setzen uns für Chancengleichheit und Inklusion ein.
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Charité – Universitätsmedizin Berlin
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DIE CHARITÉ – UNIVERSITÄTSMEDIZIN BERLIN
trifft ihre Personalentscheidungen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Gleichzeitig wird eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen angestrebt und dies bei gleichwertiger Qualifikation im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten berücksichtigt. Ebenso ausdrücklich erwünscht sind Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt. Ein erweitertes Führungszeugnis ist vorzulegen. Eventuell anfallende Reisekosten können nicht erstattet werden.
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